
Rechtsanwalt Ulrich Bubeck
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften und sozialen Verhaltenswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Hagen.
- Rechtsreferendar am LG Tübingen
- Research Assistant HURI, Harvard University, Boston, USA
- Geschäftsführer BMDZ, Stuttgart
- Leiter Recht & Personal,
Direktor und Mitglied der Geschäftsleitung, CJD, Berlin/Ebersbach (Fils) - Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit 2007
- Zugehörig zur Rechtsanwaltskammer Tübingen
Rechtsanwalt Ulrich Bubeck ist Experte im Handels- und Gesellschaftsrecht und im Familienrecht. Neben seiner juristischen Expertise bringt er langjährige Berufserfahrung als Mitglied der Geschäftsleitung in Unternehmen der Sozialbranche mit.

Profil
Wesentlicher Schwerpunkt meiner Arbeit ist es Sie bei einschneidenden Veränderungen im privaten und unternehmerischen Bereich kompetent und problemlösungsorientiert zu begleiten. Ziel ist es dabei mit Ihnen Lösungen zu erarbeiten, die Rechtsklarheit und -sicherheit schaffen und Ihren unternehmerischen und privaten Erfolg absichern.
Seine Schwerpunkte im Überblick
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir begleiten Sie bei der Gründung, dem Wachsen und der Restrukturierung Ihrer unternehmerischen Aktivitäten. Dabei ist uns neben Rechtssicherheit auch eine umfassende Beratung im Blick auf unternehmerische Notwendigkeiten und die enge Abstimmung mit Ihrem Steuerberater wichtig. Wesentliche Schwerpunkte unserer Arbeit sind Nachfolgeregelungen, Familiengesellschaften und Unternehmenskäufe/Verkäufe.
Familienrecht
Gibt es in familienrechtlichen Fragen Streit, sind viele Emotionen im Spiel. Trotzdem lassen sich bei klugem Vorgehen und vorausschauender Planung auch gute Problemlösungen gestalten. Unser Ziel ist es, Sie im Prozess der Trennung und Scheidung so zu begleiten, dass Ihre Rechte gewahrt werden, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen gefunden werden und Sie gleichzeitig in der Lage sind, Ihre Zukunft aktiv zu gestalten.
Erbrecht
Hier unterstütze ich Sie in der steueroptimierten Weitergabe Ihres Vermögens an die nächste Generation. Ziele sind dabei Ihre Absicherung im Ruhestand, der Erhalt der Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens und gute Weiterführungsvoraussetzungen für die Übernehmenden bei fairer Berücksichtigung der weiteren Erben.
Warum Sie auf seine Expertise vertrauen können
1. 15 Jahre Berufserfahrung
Mit über 25 Jahren Berufserfahrung als Geschäftsführer, Mitglied der Geschäftsleitung und als Anwalt bin ich in der Lage Sie umfassend und unter Einbeziehung Ihrer besonderen Belange als Unternehmer zu beraten und zu vertreten.
2. Fachanwaltstitel
Mein Fachanwaltstitel im Familienrecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein Zeichen für meine Spezialisierung und Expertise auf diesen Gebieten.
3. Individuelle Beratung
Jeder Fall entwickelt seine eigene Dynamik. Bei mir erhalten Sie persönliche und individuelle Beratung, maßgeschneidert auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Anforderungen.
4. Engagement und Empathie
Rechtsanwalt Bubeck setzt sich mit Leidenschaft für Ihre Interessen ein und zeichnet sich durch Empathie und Verständnis für Ihre persönliche Situation aus.

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung
Wenn Sie professionelle Unterstützung in handels- und gesellschaftsrechtlichen, familienrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten suchen, ist Ulrich Bubeck gerne für Sie da. Kontaktieren Sie ihn noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihr Anliegen zu besprechen.
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